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Griethausener Altrhein


Der Griethausener Altrhein erstreckt sich von der historischen Eisenbahnbrücke in Griethausen bis zu seiner Mündung in den Rhein. Als ehemaliges Flussbett des Rheins ist der Altrhein ein stehendes Gewässer mit Anbindung an das Flusssystem Rhein. Über die mittlerweile stillgelegte Schleuse in Brienen bestand bis zum Jahr 2015 die Möglichkeit, mit dem Boot den Spoykanal Und die Innenstadt von Kleve zu erreichen. Ein großer Teil des Altrheins liegt im Naturschutzgebiet Salmorth und wird als Naherholungsgebiet von Wassersportlern, Anglern und Naturfreunden genutzt. Auf den Deichen des Altrheins verlaufen außerdem beliebte Radstrecken des Niederrheins. Durch die Anbindung an den Rhein profitiert der Altrhein vom Artenreichtum des gesamten Flusssystems. Vom Aal bis zum Zander sind hier nahezu alle Fischarten des Niederrheins anzutreffen. Regelmäßig ziehen große Schwärme von Fried- und Raubfischen aus dem Rhein in das Gewässer und dort im Frühjahr zu laichen oder sich für den Winter ein Polster anzufressen. Neben Fischen bietet der Altrhein auch seltenen Vögeln und Nagetieren einen Lebensraum. Der Altrhein ist, abhängig vom Wasserstand des Rheins zwischen 1 und 4 Meter tief. In den Sommermonaten ist der Wasserstand meist sehr niedrig. Dadurch beträgt die durchschnittliche Wassertiefe nur etwa 1,5 Meter. Ca. 55 ha der gesamten Wasserfläche dürfen befischt werden.

Für die Befischung gelten folgende Vorschriften:


1. Pachtstrecke: Fährdamm Griethausen (Straße Richtung Spyck) – Sichtachse Kirchturm Lobith (NL) – Kirchturm Keeken.
2.Geangelt werden darf mit 2 Handangeln, bestückt mit je einem Angelhaken.
3.Mindestmaße: Es gelten die gesetzlichen Mindestmaße.
4.Schonzeiten: Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße.
Zusätzliche Schonzeiten ab 01.04.2022: Hecht: 15.02. -31.05. Zander,Barsch,Rapfen,Wels 01.04. - 31.05. Verbot für Kunstköder und Köderfisch 01.04. - 31.05.
5.Beim Fischfang dürfen keine Fahrzeuge benutzt werden.

Besondere Bedingungen (laut bisherigem Fischerei – Erlaubnisschein):


1.Zwischen der Straße Spyck und Hochspannung am Ortsausgang Griethausen/Brienen dürfen an einem Tag entweder 2 Hechte, 2 Zander oder 2 Karpfen (oder 1+1) gefangen werden.
2.Auf dieser Strecke ist die Verwendung der Köderfischsenke nicht erlaubt.
3.Auf der gesamten Strecke ist das Angeln mit Bleifischen, Pilkern oder ähnlichen Geräten nicht gestattet.
4.Untermaßige Fische müssen sofort zurückgesetzt werden.
5.Den Fischereiaufsehern und den Fischereiausübungsberechtigten sind auf Verlangen die Fischereipapiere und der Fang vorzuzeigen.

Hier die bestimmungen zum Download:
  • Bestimmungen_ Altrhein_2022.pdf
  • Angelsportverein Kranenburg e.V. “Grenzland“
    1. Vorsitzender
    Henning Ebbers
    Kuhstr. 47
    47559 Kranenburg
    © Angelsportverein Kranenburg e.V.